Liebe Eltern,

mit der neuen Coronabetreuungsverordnung treten die 3 G-Regeln in Kitas auch für Eltern und Besucher in Kraft.

Sobald jemand die Innenräume des Vlohzirkus betritt brauchen wir einen Nachweis über eines der 3G (Genesen, Getestet oder Geimpft). Das gilt für Eltern, Beschäftigte und Dritte.

Das heißt konkret für euch, weiterhin betretet ihr als Eltern oder Dritte die Einrichtung nur in Ausnahmefällen und ihr bringt die Kinder von außen an die Garderobentür.

Bei Elterngesprächen in Präsenz brauchen wir einen Nachweis darüber ob ihr geimpft, getestet oder genesen seid. Ein Test muss dabei ein offizieller Test aus einem Testzentrum sein und darf nicht älter als 48h sein. Für die Mitarbeiter*innen gilt dies genauso, die Kontrolle übernehmen wir als Betrieb. Weiterhin gilt bei Elterngesprächen eine medizinische Maskenpflicht für alle beteiligten.

Generell gilt eine medizinische Maskenpflicht für alle Eltern und Besucher im Innenraum des Vlohzirkus.

Sollte es der Fall sein, das Geschwisterkinder die Einrichtung mit betreten müssen sind die Regeln wie folgt. Kinder im schulpflichtigen Alter gelten automatisch als getestet. Für alle Besucher ab dem schulpflichtigen Alter und Beschäftigte gilt dann eine medizinische Maskenpflicht. Kinder bis zur 8. Klasse dürfen Ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.

Weiterhin könnt ihr euch und euren Kindern 2 Selbsttest pro Woche im Vlohzirkus abholen.

Falls ihr fragen habt, könnt ihr euch gerne melden.

Liebe Grüße,

Alexander

Kategorien: Allgemein

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